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Abfallbeauftragter Seminar


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    Schulungen – Abfallwirtschaft


    Dieser Bereich ist im Aufbau, wir bitten um etwas Geduld!

    • *Grundlehrgang, Betriebsbeauftragter für Abfall nach §60 KrWG Abs. 3 in Verbindung mit §9 Abs.1 AbfBeauftrV
    • *Fortbildungslehrgang (2 J.), Betriebsbeauftragter für Abfall nach §60 KrWG Abs. 3 in Verbindung mit §9 Abs.1 AbfBeauftrV
    • *Grundlehrgang, Fachkundenachweis für Entsorgungsfachbetriebe nach EfbV und AbfAEV
    • *Fortbildungslehrgang (2 J.), Fachkundenachweis für Entsorgungsfachbetriebe nach EfbV und AbfAEV
    • Einführungslehrgang, In die Abfallwirtschaft, allgemein
    • Abfallrecht, aktuell, aktuelles Wissen vermitteln
    • Elektrogesetz, aktuelles Wissen vermitteln,
    • Verpackungs-VO / -gesetz, aktuelles Wissen vermitteln
    • Gewerbeabfallverordnung aktuelles Wissen vermitteln

    *behördlich anerkannte Lehrgänge




    Als Bildungseinrichtung sind wir nach § 4 Nr. 21a (bb) UStG von der Umsatzsteuer befreit und erheben keine Mehrwertsteuer.

    In den Lehrgangsgebühren sind enthalten:


    Lernmaterialien und ein geeignetes Fachbuch werden Ihnen zur Verfügung gestellt.

    zusätzlich:


    • Schreibblock
    • Kugelschreiber
    • Textmarker
    • Übungsaufgaben
    • Kaffee und Mineralwasser

    Mitzubringen sind: „Ganz viel gute Laune und Spaß am Lernen“

    Sie haben noch Fragen?
    Dann schicken Sie uns eine Mail an:
    info@verkehrsseminare-hema.de oder rufen Sie uns an, unter (0) 2362 9740960

    Seit über 30 Jahren beschäftigt sich die HeMa nun schon mit der Vorbereitung auf die Fachkundeprüfungen im Güter- und Personenverkehr. Nunmehr werden wir diesen Bereich erweitern und Lehrgänge rund um die „Abfallwirtschaft“ veranstalten.
    Wenn Sie sich in Ihrer beruflichen Zukunft also als Abfallbeauftragter sehen oder sich in Ihrem Fachgebiet auf einen aktuellen Wissensstand bringen möchten oder Ihr Wissen für Ihre berufliche Entwicklung in der Abfallwirtschaft vertiefen möchten, dann sind Sie bei der HeMa genau richtig. Kompetente Dozenten, Preise die für Sie zu realisieren sind, auf Ihren Betrieb zugeschnittene Terminplanungen bei Inhouse-Schulungen! Wir gehen individuell auf Sie ein!

    Dieser Bereich befindet sich im Aufbau und wird in 2019 gestartet.

    Durchgeführt werden die gesetzlich verankerten Bereiche:

    • *Grundlehrgang und Weiterbildung Betriebsbeauftragter für Abfall
    • *Grundlehrgang und Weiterbildung Fachkundenachweis Entsorgungsfachbetriebe


    Zur individuellen Weiterbildung und einem beruflichen Vorwärtskommen bieten wir:

    Bitte sprechen Sie uns an, wenn es um die Frage nach öffentlichen Mittel, wie Bildungsscheck, Bildungsprämie oder durch Institutionen wie Agentur für Arbeit geht. Wir finden für Sie die beste Lösung.

    Erlauben Sie uns, Sie ein Stück Ihres Weges zu begleiten!

    Es bestehen gegebenenfalls Fördermöglichkeiten für Sie durch unterschiedliche Institutionen:

    Termine


    Grundlehrgang
    Betriebsbeauftragter für Abfall nach §60 KrWG Abs. 3 in Verbindung mit §9 Abs.1 AbfBeauftrV


    DatenStädte

    Grundlehrgang
    Fachkundenachweis für Entsorgungsfachbetriebe nach EfbV und AbfAEV


    DatenStädte

    Fortbildungslehrgang (2 J.)
    Betriebsbeauftragter für Abfall nach §60 KrWG Abs. 3 in Verbindung mit §9 Abs.1 AbfBeauftrV


    DatenStädte

    Fortbildungslehrgang (2 J.)
    Fachkundenachweis für Entsorgungsfachbetriebe nach EfbV und AbfAEV


    DatenStädte

    Einführungslehrgang
    In die Abfallwirtschaft, allgemein


    DatenStädte

    Abfallrecht, aktuell
    aktuelles Wissen vermitteln


    DatenStädte

    Elektrogesetz
    aktuelles Wissen vermitteln


    DatenStädte

    Verpackungs-VO / -gesetz
    aktuelles Wissen vermitteln


    DatenStädte

    Gewerbeabfallverordnung
    aktuelles Wissen vermitteln


    DatenStädte
    SchulungsortAdresse
    Berlingeben wir mit Rechnung bekannt
    Bielefeldgeben wir mit Rechnung bekannt
    BottropABSV-HEMA UG, Ruhehorst 37, 46244 Bottrop
    DortmundTOP Tagungszentren AG, Emil-Figge-Straße 43, 44227 Dortmund
    DresdenThe Westin Bellevue Dresden, Große Meissner Str. 15, 01097 Dresden
    DuisburgFahrschul-Akademie Rhein-Ruhr, Dr. Detlev-Karsten-Rohwedder-Str. 9, 47228 Duisburg
    Düsseldorf geben wir mit Rechnung bekannt
    EssenKampmann´s, Teichstr. 4a, 45127 Essen
    Frankfurt am MainTagungshotel Höchster Hof, Mainberg 3-11, 65929 Frankfurt am Main
    GießenStadthallen GmbH, Berliner Platz 2, 35390 Gießen
    Göttingen VNB Verein Niedersächsischer Bildungsinitiativen e.V., Nikolaistr. 1C, 37073 Göttingen
    HamburgA&O Hamburg Hauptbahnhof, Amsinck Str. 2-10, 20097 Hamburg
    Hannover (Garbsen)geben wir mit Rechnung bekannt
    KölnFahrschule Dietrich, Donatusstr. 11, 50767 Köln
    LeipzigFahrschule Barthold, Rehbacher Str. 24, 04249 Leipzig
    Magdeburggeben wir mit Rechnung bekannt
    Mannheim Hotel Goldbächel, Waldstr. 99, 67157 Wachenheim
    MünchenOttohahnstr. 28, 85521 Riemerling / Hohenbrunn
    Münster geben wir mit Rechnung bekannt
    NürnbergFahrschule J. Schleifer, Neumannstr. 18, 90763 Fürth
    Oer-ErkenschwickTÜFA GmbH & Co. KG, Werkstr. 27, 45739 Oer-Erkenschwick
    StuttgartFahrschule Herter, Waiblinger Str. 48, 70372 Stuttgart
    Würzburggeben wir mit Rechnung bekannt

    Elektrogesetz


    Das Vertreiben von Elektrogeräten in der Europäischen Union hat durch eine gemeinsame Richtlinie (2012/19/EU) einen rechtlichen Rahmen erhalten, der jeweils von nationalen Regelungen in den einzelnen Ländern ausgefüllt wird. In Deutschland gilt zur Umsetzung dieser EU-Richtlinie das Elektrogesetz (Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten, Elektro- und Elektronikgerätegesetz – ElektroG).


    Ob Werbemittelhandel oder E-Commerce, Einzelhandel oder Industriebetrieb: zur Anwendung des Elektrogesetzes sind überraschend viele und verschiedene Wirtschaftsteilnehmende aufgerufen. Verschiedene Arbeitsebenen können mit der Umsetzung befasst sein und schon das Anbieten von Elektrogeräten gilt nach den Regeln des Elektrogesetzes als Inverkehrbringen und zieht das Durchlaufen aller gesetzlichen Pflichten nach sich.


    Für die Geschäftsführung oder Budgetverantwortliche, für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Sachbearbeiter-Ebene im Einkauf oder für Vertriebsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter mit Kundenkontakt kommen oft ganz unterschiedliche Fragestellungen der Anwendung des Gesetzes zur Sprache und oftmals besteht daher der Wunsch nach einer guten fachlichen Einarbeitung in das Thema WEEE (Waste of Electrical and Electronic Equipment, Elektro- und Elektronikgeräte-Abfall).


    Unser Seminar „Elektrogesetz“ macht die Teilnehmenden mit den verschiedenen Begriffen dieser Regelung vertraut. Sie werden in der Anwendung des Gesetzes sicherer und lernen, wie die verschiedenen Pflichten des Elektrogesetzes erfüllt werden können.


    Die Teilnehmenden lernen das Registerportal der stiftung ear vor (Elektroaltgeräteregister) kennen. Alle Schritte – begonnen mit der Registrierung des Unternehmens und der Geräte werden durchlaufen, die Fragestellungen bei der Einteilung von Produkten in die vorgegebenen Gerätearten besprochen. Sie machen sich vertraut mit den verschiedenen regelmäßig abzugebenden Mengenmeldungen. Ebenso wird das Thema „Hinterlegung einer insolvenzsichereren Garantie“ besprochen, welches ebenso eine vom Gesetzgeber formulierte Pflicht ist.


    Ziel des Seminars ist das vertraut werden mit den Anforderungen an die Produktverantwortung nach § 23 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes für Elektro- und Elektronikgeräte und damit mit dem vorrangigen Zweck des ElektroG.

    Verpackungsgesetz


    Schon seit Anfang der 1990er Jahre regelt der deutsche Gesetzgeber die Produktverantwortung für Verpackungen mittels einer gesetzlichen Regelung. Diese hieß bis zum 31.12.2018 „Verordnung über die Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen (Verpackungsverordnung – VerpackV)“. Seit dem 01.01.2019 gilt in Deutschland das „Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen (Verpackungsgesetz – VerpackG)“.


    Das Verpackungsgesetz regelt detailliert die Pflichten die der-/demjenigen zufallen, der Verpackungen mit Ware befüllt im Geltungsbereich des Gesetzes – also in Deutschland – in den Verkehr bringt. Die Pflichten variieren je nach Handelsstufe, jedoch gibt es für keine Marktteilnehmer gar keine Verpflichtungen.


    Alle Endverbrauchenden – also alle, die die an sie gelieferte Ware verändern oder verbrauchen – sind durch die Regelungen vor schädlichen Auswirkungen oder Kosten durch das Beliefertwerden mit Verpackungen geschützt.
    Den größten Umfang im Gesetzestext haben die Vorschriften rund um den Betrieb, die Überwachung und die Teilnahme am sogenannten „Dualen System“. Dieses ist ein von den dazu Verpflichteten getragenes haushaltsnahes Sammelsystem für Verkaufsverpackungen mit Gelben Säcken, Gelben Tonnen und Wertstoffhöfen.


    Im Seminar werden den Teilnehmenden alle wichtigen Inhalte zur Übernahme ihrer Pflichten nach dem Verpackungsgesetz vermittelt sowie gegebenenfalls Möglichkeiten aufgezeigt, die ihnen nach der Regelung zustehenden Rechte gegenüber anderen Marktteilnehmenden kennenzulernen.


    Das Verpackungsgesetz ist die in deutsches Recht gefasste Umsetzung der Richtlinie 94/62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle (Verpackungsrichtlinie) der Europäischen Union. Damit ist sie auch für ausländische Versandhändler von Bedeutung, die direkt die im Inland ansässigen Endverbraucher beliefern.


    Neu verankert wurde im Gesetz die Gründung und der Betrieb der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister. Diese spielt nun im Vollzug der gesetzlichen Vorgaben eine wesentliche Rolle für Hersteller systembeteiligungspflichtiger Verpackungen, Sachverständige und Duale Systeme. Verschiedene Registrier- und Meldepflichten sind in der täglichen Arbeit nun zu beachten. Außerdem erzeugt das Register eine Markttransparenz, da nun öffentlich einsehbar ist, welche Inverkehrbringenden sich registriert haben und welche nicht.

    Batteriegesetz


    Auch zur Gruppe der Gesetze, die die Verantwortung von Herstellern und/oder Vertreibern nach Ablauf der Lebensdauer von Produkten regeln, gehört das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren (Batteriegesetz – BattG). Es trat 2009 in Kraft und hat die letzte Änderung im Jahr 2017 erfahren. Mit dem BattG setzt Deutschland die Richtlinie 2006/66/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien und Altakkumulatoren (sogenannte Batterie-Richtlinie) in nationales Recht um.


    Teilnehmende des Lehrgangs lernen die unterschiedlichen Rollen kennen, denen das Gesetz als Hersteller und/oder Vertreiber bestimmte Pflichten auferlegt. Die verschiedenen Möglichkeiten, die gesetzlichen Vorgaben zur Rücknahme von Altbatterien zu erfüllen werden besprochen.


    Die unterschiedlichen Typengruppen von Batterien werden vorgestellt und zur Abrundung der Veranstaltung aktuelle und zukünftige Verfahren der Verwertung von Altbatterien beleuchtet.


    Der Teilbereich Rücknahme, Lagerung und Abgabe an Verwertungsbetriebe wird ebenfalls besprochen. Er unterliegt noch weiteren gesetzlichen Regelungen der Abfallgesetzgebung und hat Auswirkungen auf die Gestaltung von Arbeitsprozessen im Betrieb.


    Der Lehrgang richtet sich vor allem an Importeure von gemeinsam mit Batterien vertriebenen Elektrogeräten und an Unternehmen im Versandhandel, die Produkte mit Batterien oder einzelne Batterien vertreiben.


    Das Batteriegesetz ergänzt das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz – ElektroG) und das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen (Verpackungsgesetz – VerpackG), die ebenfalls zur Umsetzung der in EU-Richtlinien festgelegten Pflichten im Bereich der erweiterten Produktverantwortung.


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